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Kryptowährungen

Eine komplexe Rechtsmaterie, da bereits die Funktionsweise an sich einem hinreichenden Verständnis bedarf und überdies praktisch kaum Rechtsprechung existiert, an der man sich orientieren könnte. Hier ist der Anwalt häufig gänzlich auf den eigenen Gehirnschmalz angewiesen.

Wichtig zu wissen: Bitcoin, Ethereum und Co. funktionieren nicht anonym. Demnach bestehen etwa in Betrugskonstellationen oder in sonstigen Bedarfsfällen durchaus Möglichkeiten, das digitale Gegenüber hinsichtlich der Echtdaten ausfindig zu machen. Auch wenn man zunächst nur eine Buchstaben-/Zahlenkombination vom digitalen Gegenüber hat…

Einfach ist das aber nicht. Und realistisch betrachtet jedenfalls in solchen Fällen ein nahezu aussichtsloses Unterfangen, wenn die Täter quasi am anderen Ende der Welt sitzen.

Man kann gar nicht genug warnen

Wenn man im Bereiche Kryptowährungen nur den leisesten Zweifel hat, ob entsprechende Anfragen bzw. Aufforderungen zwecks Verifizierung, Kontobestätigung oder dergleichen „ehrlich“ sind, dann sollte man sich immer – wirklich immer! – vom Misstrauen leiten lassen. Niemals sollte man insoweit Anfragen folgen und etwa Dritten (also den angeblichen Mitarbeitern von Kryptobörsen o.ä.) den Fernzugriff auf den eigenen PC, Account oder dergleichen gewähren. Niemals sollte man die relevanten Zugangsschlüssel fahrlässig aus der Hand geben.

Und wie so häufig gilt auch hier:

Alles, was zu schön – bzw. nach zu einfach verdientem Geld – klingt, um wahr zu sein, ist dann eben auch nur in den seltensten Fällen wahr. Aus Traum wird hier regelmäßig Alptraum. Statt versprochener Verdoppelung der Investition, folgt der Totalverlust.

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