• Internetrecht

Internetrecht – Was ist das überhaupt?

Im hier verstandenen Sinne meint „Internetrecht” alle rechtlichen Sachverhalte mit Internetbezug. Streng genommen gibt es nicht „das Internetrecht”. Vielmehr sind hier diverse Rechtsgebiete von Bedeutung, die teils miteinander verwoben sind. Es existiert kein spezielles Internetgesetz, auf dessen Grundlage sich alle Fragen rund um das Themenfeld Internet rechtssicher beantworten ließen.

Die derzeitige Rechtslage lässt sich daher wie folgt auf den Punkt bringen: Weite Teile der „älteren” Gesetze müssen (auch) als eine Art „Sammelsurium Internetrecht” herhalten. Das führt regelmäßig zu unbefriedigenden Ergebnissen, da der Gesetzgeber bei der Fassung dieser Gesetze das Internet kaum einmal auf dem Schirm hatte. Manche noch heute geltenden Gesetze sind immerhin viele Jahrzehnte alt.

Das Recht hinkt hinterher

Das Internetrecht ist also eine besondere Rechtsmaterie. Das liegt daran, dass Gesetzgebung und Gesetzesanwender mit den digitalen Neuerungen kaum Schritt halten können. Bzw. nicht Schritt halten woll(t)en. Anders als in den etablierten Rechtsmaterien (Arbeitsrecht, Mietrecht etc.) gibt es zum Internetrecht kaum gefestigte Rechtsprechung und mitunter eben nicht mal „direkt auf das Internet passende” Gesetze.

Das macht das Internetrecht aus anwaltlicher Sicht aber auch extrem reizvoll. Hier können neue rechtliche Pfade beschritten, mitunter gar aktiv mitgestaltet werden. Hier kommt es in besonderer Weise auf Argumentation und – rechtliche wie tatsächliche – Blicke über den Tellerrand hinaus an:

Welches „alte” Gesetz passt auch auf den entsprechenden Internetsachverhalt? Wie wird ein völlig neuer Internet-Paragraph wohl von den Richtern angewendet bzw. ausgelegt werden? Was hat es mit diesem oder jenem neuen Internet-Trend auf sich und wie ist er rechtlich einzuordnen? Fragen über Fragen.

Finden wir die Antworten!

Geht nicht, gibt’s nicht?!

Das wird manches Mal nur nach dem »Trial and Error«-Prinzip funktionieren. Hierbei gilt aber immer, sich in die Fälle reinzubeißen und nicht vorschnell ein „geht nicht/können wir nicht/dürfen wir nicht” zu akzeptieren. Auch wenn Big Player wie Google oder Facebook – aber auch manche Gerichte – es gerne hätten, dass man entsprechend schnell akzeptierte, so lehrt die Erfahrung: Geht nicht, gibt’s nicht. Bzw. jedenfalls selten Mal geht wirklich nichts.

Um etwaigen Missverständnissen nochmal zu begegnen: Auch wenn das Recht dem Internetzeitalter noch nicht hinreichend befriedigend angeglichen worden ist, gilt ohne jede Frage: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

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